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18.01.2022 Regionaljournal «Pro und Contra Klimaschutz-Initiative im Baselbiet - Abstimmungsvorschau für den 13. Februar»

18.01.2022 Regionaljournal «Pro und Contra Klimaschutz-Initiative im Baselbiet - Abstimmungsvorschau für den 13. Februar»

Sowohl Regierungsrat als auch Landrat lehnen die Initiative klar ab – im Landrat haben wir auch darauf verzichtet, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber zu stellen. Denn erstens werden Ziele der Initiative schon weitgehend erfüllt und zweitens müssen Massnahmen dort entschieden werden, wo der grösste Hebel besteht - die Aufgabenteilung von Bund und Kantone muss beachtet werden. Ich sage deshalb am 13. Februar 2022 klar nein zur kantonalen Klimaschutz-Initiative der Grünen - wie ich im Regionaljournal darlege.

Sowohl Regierungsrat als auch Landrat lehnen die Initiative klar ab – im Landrat haben wir auch darauf verzichtet, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber zu stellen.

Denn erstens werden Ziele der Initiative schon weitgehend erfüllt:
Der Bund verpflichtet mit der bereits erfolgten Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens die ihr untergeordneten Gebietskörperschaften (Kantone und Gemeinden) auf die vereinbarten Klimaziele. Mit dem 2016 vom Landrat revidierten kantonalen Energiegesetz, dem zugehörigen Dekret und der Verordnungen sowie der kantonalen Energiestatistik bestehen konkrete Zielsetzungen und auch die entsprechenden Instrumente zur Umsetzung. Das Statistische Amt erhebt ausserdem alle 2 Jahre im Rahmen der Energiestatistik den Ausstoss der CO2- Emissionen im Kanton BL. Der Regierungsrat hat die Pflicht, eine kantonale Energieplanung zu erstellen, sie alle 4 Jahre zu überprüfen und dem Landrat Bericht zu erstatten. Zur Berichterstattung gehört auch, dass er notwendige Massnahmen aufzeigt, sofern sich aufgrund der Energiestatistik abzeichnet, dass die Ziele nicht erreicht werden können. Mit dem umfassenden «Statusbericht Klima 2020» zeigt der Regierungsrat zudem die Auswirkungen des Klimawandels auf. Zusätzlich identifiziert er kantonsspezifische Anpassungsmassnahmen sowie Handlungsfelder zum Klimaschutz. Es braucht deshalb nicht noch ein zusätzliches Klimaschutzgesetz, wie es die Grünen fordern.

Zweitens müssen Massnahmen dort entschieden werden, wo der grösste Hebel besteht - die Aufgabenteilung von Bund und Kantone muss beachtet werden:
Das macht die Initiative nicht. Die Grünen möchten, dass der Regierungsrat die für das Erreichen der Klimaziele notwendigen Reduktionspfade insbesondere in den Bereichen Gebäude, Energieversorgung, Verkehr, Landwirtschaft und Finanzmärkte definiert und umsetzt. In den Bereichen Gebäude, Energieversorgung und Verkehr schöpfen wir im Baselbiet die Möglichkeiten weitgehend aus, das bestätigt auch der Grüne Umweltschutzdirektor, Isaac Reber. Bei den Gebäuden bestehen bereits entsprechende Vorschriften und mit dem Energiepaket werden Anreize gesetzt, damit Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihre Gebäude sanieren und in erneuerbare Energie investieren. Ich möchte daran erinnern, das der Landrat im Januar 2020 für das Baselbieter Energiepaket eine weitere Ausgabenbewilligung in der Höhe von insgesamt 30 Mio. Franken beschlossen hat. Wenn ich sage, dass Massnahmen dort entschieden werden müssen, wo der grösste Hebel besteht ist zum Beispiel bei der Mobilität das effektivste Mittel zur Reduktion von CO2 das nationale CO2-Gesetz wo beim Import von Neuwagen und mit der Treibstoffbesteuerung ein Absenkpfad über den CO2-Ausstoss vom Verkehr festgelegt wird. Den letzten Vorschlag zur Verschärfung des nationalen CO2-Gesetzes hat das Schweizer Stimmvolk jedoch abgelehnt, weil zu hohe Kosten befürchtet wurden. Auf nationaler Ebene wird nun nach einer mehrheitsfähigen Lösung gesucht. Das ist viel effektiver als die zermürbende Mobilitätsverhinderungspolitik, die die Grünen betreiben wollen mit Stau und noch mehr Stau.

Ich sage deshalb am 13. Februar 2022 klar Nein zur kantonalen Klimaschutz-Initiative der Grünen - wie ich im Regionaljournal darlege.

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